Hygiene
...eine Grundvoraussetzung.

Hygiene, HACCP und Betriebsbegehungen

Die primäre rechtliche Verantwortung für die Erfüllung des Lebensmittelrechts liegt beim Lebensmittelunternehmer.

Er hat sowohl nach der Basisverordnung (Art. 17, 21 VO (EG) Nr. 178/2002) als auch nach der Verordnung über Lebensmittelhygiene (Art. 1 VO (EG) Nr. 852/2004) die Pflicht:

  • die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten,
  • die Anwendung des EU Rechts sicherzustellen und
  • die Haftung für fehlerhafte Produkte zu übernehmen.

Folglich ist es eine unternehmerische Verpflichtung die Anwendung des EU Rechts, und hierbei natürlich auch die einwandfreien hygienischen Bedingungen, sicherzustellen.

Dazu zählen, neben der sachgerechten räumlichen und technischen Ausstattung der Betriebsstätte, auch grundlegende Hygienemaßnahmen wie Anweisungen zur Personalhygiene, Temperaturkontrollen, Reinigungs-/Hygienepläne, ein Schädlingsmonitoring inkl. Bekämpfungsplan und die Schulung der Mitarbeiter (vgl. Anhang II der VO (EG) Nr. 852/2004 „Allgemeine Hygienevorschriften für alle Lebensmittelunternehmer“).

Um den Hygienestatus zu erfassen (Ist-Analyse) und kontinuierlich zu verbessern bzw. einen guten Status aufrecht zuerhalten, werden die o.g. und andere Bereiche im Unternehmen mittels regelmäßiger Betriebsbegehungen (Betriebsrundgänge), die dokumentiert werden, überprüft. Mängel, die sich aus den Betriebsrundgängen ergeben müssen unverzüglich behoben werden, damit die grundlegenden hygienischen Anforderungen erfüllt sind.

Nach einer Ist-Analyse und dem Beheben der evtl. vorhandenen Schwachstellen, sollte dieser „Hygienecheck“ regelmäßig wiederholt werden, damit Schwachstellen schnellstmöglich erkannt und eliminiert werden können.

Ich stehe Ihnen bei der Umsetzung der Anforderungen der Verordnung über Lebensmittelhygiene (VO (EU) Nr. 852/2004) und der hierbei erforderlichen HACCP-Konzepte sowie bei der Durchführung von Betriebsrundgängen beratend zur Seite.